Unsere Leistungen

- Fahrten zur Strahlentherapie – sitzend –
- Fahrten zur Chemotherapie – sitzend –
- Fahrten zur Dialysebehandlung – sitzend –
- Krankenfahrten – sitzend –
- Verlegungsfahrten
- Fahrten zur Reha und AHB
- Schulkinderfahrten
- Alle klassischen Taxifahrten
- Veranstaltungen
Sollten Sie nicht vom Eigenanteil befreit sein, kommt nur der gesetzliche Eigenanteil auf Sie zu, welcher in bar gegen eine Quittung zu entrichten ist. In der Regel sind das 5 Euro. Bei Serienfahrten, wie zum Beispiel Fahrten zur Strahlentherapie ist bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen nur für die erste und letzte Fahrt ein Eigenanteil zu entrichten.
Beamte, Privat- und Beihilfeversicherte Patienten können leider nicht direkt abgerechnet werden. Sie bekommen nach Absprache eine detaillierte Rechnung in doppelter Ausführung.
WICHTIG
Alle Krankenfahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt sein!
Für wen kommt ein Krankentransport mit dem Taxi in Frage?
Die Beförderung mit einem Taxi kommt für alle Patienten, die keine akuten Notfallpatienten sind, während des Transportes sitzen können und nicht an einer ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind in Frage. Des Weiteren darf im Zusammenhang mit der Beförderung nicht zu erwarten sein, dass der Patient während der Fahrt aufgrund seiner durch die Krankheit bedingten Hilfsbedürftigkeit fachliche Betreuung durch einen Arzt oder im Rettungsdienst ausgebildetes Fachpersonal erhält.